1. Geltungsbereich
Jede Auftragserteilung setzt die vollständige und uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. In keinem Fall können die Einkaufsbedingungen des Vertragspartners maßgebend sein. Kein Zusatz, Unterlassung oder Änderung einer Bestimmung dieser Bedingungen sind für AKTOR INTERACTIVE verbindlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
2. Aufträge
Aufträge, die unsere Vertriebsmitarbeiter erhalten oder die von unseren Kunden vergeben werden, gelten als bindend, sobald der Handelsvertrag oder der Bestellschein als Bestätigung vom Kunden unterzeichnet wurde.
3. Fristen
AKTOR INTERACTIVE unterliegt einer Handlungsverpflichtung bezüglich der Umsetzung der angebotenen Dienstleistungen.
Veröffentlichung von Anzeigen im Internet:
AKTOR INTERACTIVE ist angehalten, die Stellenanzeigen des Kunden schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Was die Onlinestellung der Anzeigen angeht, ist AKTOR INTERACTIVE abhängig von den Veröffentlichungsfristen seiner Drittanbieter. AKTOR INTERACTIVE ist demnach außerstande, kürzere Fristen zu garantieren als die der Drittanbieter garantierten Fristen gegenüber AKTOR INTERACTIVE.
Darüber hinaus werden in den folgenden Fällen die in den Angeboten angegebenen Fristen automatisch verlängert, ohne dass AKTOR INTERACTIVE hierfür verantwortlich gemacht werden kann:
- Falls vom Kunden nach der Erstellung des endgültigen Textes noch Änderungen oder Zusätze an dem Projekt gemacht werden;
- Falls die Onlinestellung aus Gründen, die dem Kunden anzurechnen sind, zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann,
Außerdem jegliche Verspätung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat:
- Wenn AKTOR INTERACTIVE falsche oder unvollständige Informationen übermittelt werden
- Mangel an Kooperation,
- Mangelhafte Organisation von Seiten des Kunden,
- Verspätete Kommunikation oder Freigabe eines Dokuments,
- Im weiteren Sinne befreit die Nichterfüllung einer vertraglichen Bestimmung (Allgemeine oder Spezifische Geschäftsbedingungen) AKTOR INTERACTIVE von jeglicher Ausführungsfrist und zieht eine Begleichung aller zusätzlichen Kosten durch den Kunden nach sich (insbesondere die Kosten, die durch den zusätzlichen Zeitaufwand bedingt werden)
Diese Mehrkosten können die Entschädigung für einen eventuellen Drittschaden durch die von dem Kunden verursachte Verspätung enthalten. Dies betrifft insbesondere die Bearbeitungsplanung anderer Projekte und kann bis zu 50% der Auftragssumme betragen.
Jede neue Fristsetzung und Wiederaufnahme des Projekts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Der neue Vertrag ändert nichts an den vereinbarten Zahlungsfristen.
Jegliche Verspätung aufgrund der vorübergehenden Unfähigkeit, auf das Backoffice der Jobboards oder den E-Mail-Server zuzugreifen, führt zu einer Verlängerung der Lieferfristen, ohne dass AKTOR INTERACTIVE hierfür zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies gilt insbesondere für Störungen in der Elektrizitätsversorgung, der Telekommunikation, der Netzbetreiber oder der Hosts und in jedem Fall von höherer Gewalt oder von durch Dritte verursachte Störungen.
4. Vom Kunden übermittelte Informationen
Technische Informationen müssen von ausreichender Qualität sein und den technischen Anforderungen des Kundenservice entsprechen. Bei Unzulänglichkeiten übernimmt AKTOR INTERACTIVE keinerlei Verantwortung im Falle einer mangelhaften Qualität bei der Reproduktion.
AKTOR INTERACTIVE haftet nicht im Falle der Beschädigung, des Verlusts oder Diebstahls der technischen Informationen oder sonstiger vom Kunden übermittelter Daten.
Jedes Dokument, das vom Kunden nicht binnen eines Monats zurückgefordert wird, wird zerstört.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm übermittelten Informationen frei von jeglichen Rechten sind. Er übernimmt die volle Haftung für eventuelle Ansprüche Dritter an diesen Informationen.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich ohne Steuern (exkl. MwSt.) auf der Grundlage der im Angebot befindlichen Preisangaben und eventuellen Sonderkonditionen.
Die auf den Angeboten angegebenen Preise gelten für die Dauer von einem Monat ab Ausstellungsdatum.
Planung, Kreation und Erstellung von Webseiten, Anzeigen und Broschüren
Das erste kommerzielle Angebot ist stets eine Kostenschätzung unter Vorbehalt und kann unter Umständen nach der Festlegung der zu erbringenden Leistungen noch angepasst werden.
Diese Phase des Scopings ermöglicht es, das genaue Interventionsspektrum der Agentur zu festzulegen (Leistungen, Volumina…) und die Scoping-Dokumente zu entwickeln und freizugeben (Grafikvorlagen, Baumstruktur, Storyboard, funktionelle Spezifikationen…).
Als Autorenkorrekturen gelten zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten waren oder nachträgliche Änderungen an den Scoping-Dokumenten.
Beispiele:
- Änderung an der bereits freigegeben Erstellung,
- Änderung an den bereits freigegebenen funktionellen Spezifikationen,
- Anzahl der vorgenommenen Korrekturen übersteigt die im Angebotspreis enthaltene
Jede im Angebot nicht enthaltene Leistung ist Gegenstand eines zusätzlichen Angebots.
Beispiele:
- Recherche für Bildmaterial,
- Visuelle Änderungen,
- Zusätzliche Seitenbezeichnungen,
- Andere Lieferstellen…
6. Eigentum
Die Erstellung des Werbematerials und die zugehörigen Dateien sind das Eigentum der Agentur, solange der Auftraggeber die Rechte daran nicht erworben hat.
Die Rechte an der ikonographischen Verwendung werden unter den im Angebot angegebenen Konditionen übertragen (Umfang und Dauer).
Die Stundensätze gelten für das Kalenderjahr und werden gemäß dem Syntec-Index angepasst.
7. Rechnungsstellung
Bei der Anzeigenschaltung wird die Rechnung ab der Veröffentlichung der ersten in der Bestellung enthaltenen Anzeige ausgestellt.
Bei den anderen Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung in mehreren Etappen, die im Angebot dargelegt werden.
Der vorläufige Zeitplan muss vom Kunden während des Scoping-Meetings bestätigt werden. Das vom Kunden unterschriebene Dokument legt den Zahlungsplan fest (Anzahlungen und Restbetrag).
Alle Verspätungen, die durch den Kunden verursacht werden und zu einer verzögerten Onlinestellung der Webseite führen, haben keinen Einfluss auf den Zahlungsplan.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Bedingungen
Sofern nicht anders auf der Bestellung oder dem Angebot angegeben, beginnt die Zahlungsfrist bei Rechnungserhalt.
8.2. Zahlungsverzug oder Nichtzahlung
Kein Skonto bei gestundeter Zahlung führt zu einem Säumniszuschlag in Höhe des dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes (Gesetz 2008-776 des 04/08/2008) sowie einer pauschalen Entschädigung von 40 € für die Inkassogebühren (Verordnung 2012-1115 des 02/10/2012).
Des Weiteren fallen Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. an. Die Entschädigung kann in gleichem Maße anfallen wie die Verzugszinsen, falls die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Eine vorherige Zahlungserinnerung ist für die Anwendung dieser Strafmaßnahmen nicht vonnöten.
Falls jedoch auf unsere Inverzugsetzung keine Antwort erfolgt, wird ein Inkassoverfahren durch einen Dienstleister eingeleitet, dessen Kosten der Kunde zu tragen hat.
Da diese Entschädigungen formell zwischen den Parteien vereinbart sind, bedarf es keiner vorherigen Inverzugsetzung für deren Anwendung. Jeder Zahlungsverzug gibt dem Dienstleister das Recht, die laufende Bestellung unbeschadet anderer Maßnahmen aufzuschieben oder zu stornieren. Die Nichtzahlung von Rechnungen oder Wechseln innerhalb der vereinbarten Fristen führt außerdem zur Fälligkeit aller ausstehenden, aber noch nicht fälligen Rechnungen.
8.3 Umschreibung einer Rechnung
Das Umschreiben einer bereits ausgestellten Rechnung auf Wunsch des Käufers wird mit einer Pauschale in Höhe von 50,00 € pro Rechnung berechnet (Kosten für Neufakturierung und Bearbeitung).
9. Abonnement von technischen Serviceleistungen
Das Abonnement von technischen Serviceleistungen wie Gestmail, Gestpro, Robopost hat, sofern nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von einem Jahr und wird automatisch und stillschweigend für weitere 12 Monate verlängert. Die Kündigung kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Jahrestag erfolgen.
10. Rechtswidrige Inhalte
AKTOR INTERACTIVE erinnert daran, dass sämtliche vom Kunden übersandte Texte und Bilder die gültigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen. Demnach ist es verboten, Informationen oder Elemente mit rassistischem, fremdenfeindlichem, pornografischem, beleidigendem oder diffamierendem Inhalt zu veröffentlichen.
AKTOR INTERACTIVE kann in keiner Weise für die Inhalte der Informationen haftbar gemacht werden, die eines Dritten entstammen. Hierfür haftet ausschließlich der Autor dieser Informationen.
In diesem Sinne kann AKTOR INTERACTIVE nicht die Richtigkeit oder die Aktualität dieser Informationen garantieren. AKTOR INTERACTIVE behält sich dennoch das Recht vor, bestimmte Inhalte oder rechtswidrige Informationen zu filtern oder zu löschen.
11. Haftungsbegrenzung
AKTOR INTERACTIVE haftet keinesfalls für eine momentane Unmöglichkeit, auf jene Partnerseiten zuzugreifen, auf denen AKTOR INTERACTIVE die Stellenanzeigen des Kunden veröffentlicht. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn es sich um eine Störung der Stromversorgung, des Internetproviders, des Hosters, höhere Gewalt oder um Handlungen oder Unterlassungen Dritter handelt. Gleiches gilt für Handlungen oder Unterlassungen des Benutzers oder einer Person, die von ihm ermächtigt wurde oder für die er verantwortlich ist.
12. Gerichtsstand
Für Streitfälle bezüglich einiger oder aller der vorliegenden Verkaufsbedingungen wie auch für alle diejenigen, die aus der Ausführung eines Auftrags entstehen können, ist das Handelsgericht Lyon ausschließlicher Gerichtsstand.